Gutschein- und Geschäftsbedingungen
Mit einer persönlichen, telefonischen oder durch Dritte getroffene Terminvereinbarung entsteht ein Dienstvertrag gemäß §§ 611, 615 BGB, an den sich beide Seiten zu halten haben und der Behandlungspreis wird fällig, auch wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen sollten.
- Der Behandlungspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die in jeder Praxis einsehbar ist.
- Auch Gutscheine verfallen ganz oder im Teilwert der versäumten Behandlung.
- Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden!
- Terminvereinbarungen und Gutscheinbehandlungen sind grundsätzlich übertragbar.
- Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinbetrages besteht nicht
- Unsere Gutscheine können nur für Behandlungen und nicht für den Kauf von Produkten genutzt werden.
- Die Verjährungsfrist der Gutscheine beträgt drei Jahre (gem. § 195 BGB).
- Zwischenzeitlich erhöhte Behandlungspreise müssen mit der Differenzsumme ausgeglichen werden.